Abfallschlüssel nach AVV

Der Abfallschlüssel nach AVV entscheidet, wie Ihr Material eingestuft, transportiert und verwertet werden darf. Ein Sternchen (*) steht für gefährliche Abfälle mit Nachweispflicht. Unten finden Sie das vollständige Verzeichnis. Unsicher, welcher Schlüssel bei Ihnen zutrifft? Schicken Sie uns Ihre Analyse – wir ordnen das für Sie ein.
Abfall­schlüsselAbfall­bezeichnung
10 01 01Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt
10 01 02Filterstäube aus Kohlefeuerung
10 01 03Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz
10 01 04*Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung
10 01 14*Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 15Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen
10 01 16*Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 17Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen
10 01 20*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 21Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen
10 02 01Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke
10 02 02unbearbeitete Schlacke
10 08 16Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 08 15 fällt
10 09 03Ofenschlacke
10 09 06Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05 fallen
10 09 07*gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
10 09 08Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen
10 09 09*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 09 10Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt
10 10 03Ofenschlacke
10 10 06Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen
10 10 07*gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
10 10 08Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen
13 05 01*feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
17 01 01Beton
17 01 02Ziegel
17 01 03Fliesen und Keramik
17 01 06*Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
17 01 07Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17
17 03 01*kohlenteerhaltige Bitumengemische
17 03 02Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
17 03 03*Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 05 03*Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
17 05 04Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
17 05 05*Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
17 05 06Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt
17 05 07*Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält
17 05 08Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt
17 06 01*Dämmmaterial, das Asbest enthält
17 06 03*anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
17 06 04Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
17 06 05*asbesthaltige Baustoffe
17 08 01*Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 08 02Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen
17 09 01*Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
17 09 02*Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)
17 09 03*sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
17 09 04gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen) Menschen
19 01 12Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen
19 01 14Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 13 fällt
19 01 16Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt
19 02 05*Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 06Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 05 fallen
19 08 01Sieb- und Rechenrückstände
19 08 02Sandfangrückstände
19 08 05Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser
19 11 06Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 11 05 fallen
19 12 09Mineralien (z.B. Sand, Steine)
19 13 04Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen
20 03 03Straßenkehricht
20 03 06Abfälle aus der Kanalreinigung
Abfall­schlüsselAbfall­bezeichnung